Die Zahl der Minderjährigen, die auf der Flucht nach Sachsen-Anhalt kommen, nimmt täglich zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen Unterbringung und Versorgung im Vordergrund. Allerdings müssen auch die rechtliche Situation und der Kinder- und Jugendschutz bedacht und zeitnah dafür Lösungen gefunden werden.
Anlässlich des Weltkindertags am vergangenen Sonntag forderte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsheimen. Dazu soll im Januar ein „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft treten.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bei fjp>media warnt davor, das Gefährdungspotential für junge Flüchtlinge zu unterschätzen und fordert eine umgehende zielorientierte Auseinandersetzung damit. „Die Jugendschutzverantwortlichen der Landkreise und kreisfreien Städte sind besorgt über die Situation der Kinder und Jugendlichen in den Unterkünften. Es fehlen verbindliche Regelungen und Modelle zu Kindeswohl und Jugendschutz“, erklärt Olaf Schütte von der Servicestelle.
Dabei sind die unterschiedlichen Gefahrenpotentiale sehr präsent. Es ist zu erwarten, dass junge Flüchtlinge oft traumatisiert sind und unter dem Druck stehen, ihre Familien zu versorgen oder weiteren Menschen eine Flucht zu finanzieren. Kinder sind zudem in Unterkünften besonderen Gesundheitsgefährdungen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Die bestehende Ausnahmesituation kann außerdem sexuellen Missbrauch begünstigen. Bedrohliche Erfahrungen in der Heimat und gefährliche Erlebnisse auf der Flucht bedingen oft eine andere Form der Gewaltsozialisation. All dies erfordert besondere Formen und Inhalte der Präventionsarbeit, idealerweise jedoch Jugendschutzkonzepte für Unterkünfte. Für Fachkräfte in der unmittelbaren sozialen Arbeit mit jungen Flüchtlingen bedarf es Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz, Beziehungsarbeit und Integration sowie Informationen zu Vernetzungs- und Beratungsmöglichkeiten.
Für die Servicestelle sind aber auch die generellen Fragen des Kindeswohls und der Kinderrechte in allen Belangen von Minderjährigen wichtig. „Das Kinder- und Jugendhilferecht gilt für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Auch junge Flüchtlinge haben neben gesundheitlicher Fürsorge und Schutz ein Recht auf Information, Bildung, Betreuung und Partizipation“, betont Olaf Schütte. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz wird daher mit den Vertretern der öffentlichen und freien Jugendhilfe auf Landesebene erörtern, wie Kinder- und Jugendschutz und Kinderrechte minderjähriger Flüchtlinge gesichert und umgesetzt werden können.