Umgang mit dem Tätervideo aus Halle

Im Auftrag des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hat fjp>media eine Handreichung zum Umgang mit dem Tätervideo des Attentats aus Halle erarbeitet.
Hier finden sich die unten stehenden Hinweise auch als PDF zum Download.

Bei dem antisemitischen und rechtsextremen Anschlag in Halle wurden zwei Menschen getötet. Das Attentat war im Bilderforum „Meguca.org“, das in Lettland betrieben wird, unmittelbar vor der Ausführung angekündigt worden. Nun kursiert das durch den Täter gestreamte Video in unterschiedlichen sozialen Netzwerken. Vor allem die expliziten Tötungshandlungen werden – ohne entlastende Schnitte oder einordnende Kommentierungen – auch unter Kindern und Jugendlichen ungefragt weitergeleitet. In vielen WhatsApp-Gruppen verbreitet sich das Material viral. Viele junge Menschen kommen so mit den expliziten Gewaltdarstellungen und antisemitischen, rassistischen bzw. gewaltverherrlichenden Aussagen des Täters in Berührung. Eine umfängliche Eindämmung der Verbreitung wird sicher kaum möglich sein. Hinsichtlich einer entwicklungsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkungsvermutung auf Kinder und Jugendliche stellen sich daher bestimmte Fragen des pädagogischen Vorgehens.

Wieso gibt es so ein Video überhaupt online?

Der Täter hat seinen Anschlag 35 Minuten lang live auf dem Videoportal Twitch gestreamt – hier streamen vor allem Gamer ihre Computerspiele. Etwa fünf Menschen haben das Video dabei live angesehen.1 Danach dauerte es eine halbe Stunde, bis das Video von Twitch gelöscht wurde. Währenddessen sahen etwa 2.200 Menschen das Video und teilten es in anderen Diensten und Netzwerken.2

Das Globale Internetforum zur Terrorismusbekämpfung (GIFCT) unterhält eine Datenbank mit entfernten Inhalten. Durch eine Art „elektronischen Fingerabdruck“ kann die Verbreitung des Videos eingedämmt werden.3 Überarbeitetes oder entfremdetes Material erkennt die Software nicht mehr; das Video kann erneut verbreitet werden.

So gab es im Fall des Attentats im neuseeländischen Christchurch ebenfalls ein Tätervideo, das lediglich 200 Menschen live sahen4, jedoch von Facebook in über 800 Versionen gefunden und blockiert wurde.5 Trotzdem verbreitete sich das Material. Es wurde scheinbar bewusst über organisierte Strukturen auf verschiedenen Kanälen verbreitet; so beispielsweise über die Onlineforen 4chan oder 8chan.6

 

Welche Wirkung hat das Video auf Kinder und Jugendliche?

Das Video allein kann, muss aber nicht zwingend negativen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nehmen. Realistische und reelle Tötungsszenen können übermäßig angsterzeugend, desensibilisierend und durch die Verknüpfung mit anderen Sozialisationsinstanzen natürlich auch sozialethisch desorientierend wirken. Daher sind die kontextuale Einbettung, gegebenenfalls die (ideologische) Vorprägung und die aktuellen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen wesentlich für die Wirkung.

Kontextuale Einbettung

Das Video allein kann in den meisten Fällen verstörend, ängstigend oder mitunter verrohend wirken. In Foren und Streamingdiensten bleibt das Material selten unkommentiert. Auch über Messenger-Dienste findet häufig eine wertende Einbettung des Videos statt. Hier finden sich teils zynische, befürwortende und gruppenbezogen-menschenfeindliche Kommentare, die die Tat glorifizieren oder propagandistisch ausschlachten. In diesem Zusammenhang könnte das Video zu einer Verschiebung des normativen Werterahmens junger Menschen beitragen und auch nachhaltig zu einer weltanschaulichen Radikalisierung führen, insbesondere wenn junge Menschen auch hinsichtlich anderer Sozialisationsinstanzen einen Abgleich zu dem Gesehenen herstellen können, der sich außerhalb unseres Wertekanons bewegt.

(Ideologische) Vorprägung

Ein radikaler oder demokratiefeindlicher Freundeskreis, Eltern, die sich offen antisemitisch äußern, oder Chatgruppen, in denen Gewalt befürwortet wird, können zu einer ungünstigen ideologischen Prägung beitragen. Durch die Verbreitung von solchen Inhalten auf Plattformen wie Twitch, in denen homophobe, offen nationalsozialistische, sexistische, rassistische und antisemitische Äußerungen leider keine Seltenheit sind, über geschlossene Messenger-Gruppen und Portale wie Steam oder 8chan kann somit auch zu einer Radikalisierung junger Menschen beigetragen werden.

Aktuelle Lebensbedingungen

Auch biografische Krisen, Misserfolgserfahrung wie ein Schulabbruch, vermeintlich idealistische Motive wie der Kampf für eine „bessere Gesellschaftsordnung“ oder Erfahrungen sozialer Desintegration können die Wirkungs- und Hinwendungsprozesse verstärken. Gleiches gilt für die Suche nach Sinnstiftung und Orientierung oder die bewusste (und auch provokative) Abgrenzung von der Elterngeneration.7

Darf das Video einfach weiter verteilt werden?

Die Verbreitung des Videos kann strafrechtlich verfolgt werden. Nach § 201a StGB droht für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wenn das Video der Öffentlichkeit oder Dritten zugänglich gemacht wird. Auch das Verbreiten oder Zugänglichmachen von Gewaltdarstellung gegen Menschen kann nach § 131 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Dabei ist es irrelevant, wie das Video oder die Bildaufnahme verbreitet wird. Dies kann beispielsweise auch auf einem USB-Stick erfolgen. Mobiltelefone mit entsprechendem Material können im Zuge der Beweissicherung – auch bei Kindern – eingezogen werden.

Was tun wir, wenn das Video jemandem zugesendet wird?

Auf keinen Fall sollte das Video in sozialen Netzwerken oder Messengern weitergeleitet werden. Die Versendenden sollten zur Löschung aufgefordert werden, ggf. auch mit dem Hinweis, dass sie sich strafbar machen.

Bei Betreiber sozialer Netzwerke sollten entsprechende Inhalte gemeldet werden. Sie sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgestz (NetzDG) verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Beiträge innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Allerdings fällt beispielsweise WhatsApp als Instant Messenger (noch) nicht unter den Anwendungsbereich des NetzDG. Inhalte von Einzelpersonen oder über die Verbreitung in Gruppen können hier nur nach den Gemeinschaftsstandards (community standards) des Portals gemeldet werden. Das funktioniert wie folgt:

Android: > Weitere Optionen > Einstellungen > Hilfe > Kontaktieren

iPhone: > Einstellungen > Hilfe > Kontaktieren

Windows Phone: > Menü > Einstellungen > Info > Support kontaktieren

Da der Besitz und die Weiterleitung des Videos strafbar und für Kinder und Jugendliche verstörend sind, sollte das Video umgehend gelöscht werden. Problematisch ist bei WhatsApp-Gruppen: Inhalte und damit auch das Video können nur im Zeitrahmen von 7 Minuten von den Versendenden selbst gelöscht werden, danach ist das nur noch den Moderatoren möglich.

 

Wie können wir Kinder und Jugendliche unterstützen, das gesehene zu verarbeiten?

Reden Sie mit den Kindern und Jugendlichen über die Geschehnisse und das Tätervideo. Reagieren Sie ruhig und nehmen Sie die Angst der Kinder ernst.

Versuchen Sie sich über die Geschehnisse und das Tätervideo zu informieren – möglichst vor dem kindlichen Konsum, um gezielt darüber zu reden.

Klären Sie die Kinder und Jugendlichen über mögliche strafrechtliche Folgen und Radikalisierungsprozesse auf.

Versuchen Sie gemeinsam den Umlauf des Videos zu stoppen. Unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen beim Löschen der Videos.

Überlegen Sie sich geeignete Präventionsformate für Ihre Schule oder Einrichtung, gemeinsam mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern.

Beobachten Sie die Kinder und Jugendlichen, die mit den Inhalten in Berührung gekommen sind. Stellen Sie Symptome der Angst fest oder haben Sie die Befürchtung, Kinder und Jugendlichen können das Gesehene nicht verarbeiten, holen Sie sich Hilfe und Unterstützung bei lokalen Familienberatungsstellen, dem schulpsychologischen Dienst des Landes oder Ihrem Jugendamt.

Akzeptieren Sie die medialen Interessen und Interaktionswege von Kindern und Jugendlichen – das qualifiziert Sie besser als Ansprechperson für Kinder und Jugendliche, die Hilfe und Rat suchen.

Verbote nutzen wenig, suchen Sie lieber das Gespräch. Nur so haben Sie die Möglichkeit, eine reflektierte Auseinandersetzung mit dem Gesehenen zu begleiten.

Lassen Sie Kindern und Jugendlichen darüber hinaus genügend Raum zur Schilderung eigener Gedanken und Gefühle. Dies ist ein entscheidender Schritt für die Reflexion und Verarbeitung der Ereignisse.

Integrieren Sie die Thematisierung in Klassenleiterstunden und nutzen Sie vergleichbare Gesprächsanlässe – auch fachspezifisch (z.B. visuelle Darstellung im Kunstunterricht, geschichtliche Einordnung und die Auseinandersetzung mit Quellen im Geschichtsunterricht, Medienethik und Strafrelevanz im Informatik-/Medienkundeunterricht).

Was können wir präventiv gegen medienbezogene Radikalisierung tun?

Organisieren Sie Angebote zur Medienkompetenzförderung und politischen Bildung, auch gemeinsam mit anderen Schulen und Institutionen.

Reflektieren Sie Ihre eigene Ausdrucksweise und die anderer Pädagogen und Pädagoginnen in Bezug auf Formen von Antisemitismus, Rassismus oder andere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Treten Sie radikalen Äußerungen oder entsprechenden medialen Inhalten offensiv entgegen und weisen Sie sie zurück. Suchen Sie den Diskurs mit den Kindern und Jugendlichen.

Informieren Sie über die strafrechtliche Relevanz politisch motivierter Aussagen und ihrer Verbreitungen.

Dokumentieren Sie bei schwerwiegenden Beobachtungen und Inhalten die konkreten Verdachtsmomente. Sie können dazu das Formblatt „Meldung bei besonderen Vorkommnissen“ (S. 241 Krisenordner) verwenden. Sichern Sie gegebenenfalls Beweise und übergeben Sie sie der Polizei.

Wo gibt es Material und Ideen für die pädagogische Arbeit?

Sie finden eine Vielzahl von Anregungen und Links in einer aktuellen Broschüre des LISA zum Umgang mit Verschwörungstheorien, Falschnachrichten, Extremismus und Online-Radikalisierung im Unterricht:
https://lisa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/LISA/Unterricht/Themen/VOE_Verschwoerungstheorien.pdf

Anregungen zu Meinungsbildung im Netz aus verschiedenen Richtungen finden Sie im Material „Meinung im Netz gestalten“:

https://www.medien-in-die-schule.de/wp-content/uploads/Medien_in_die_Schule_Unterrichtseinheit_Meinung_im_Netz_gestalten.pdf

Die beabsichtigte mediale Vorbildwirkung terroristischer Anschläge verdeutlichen zwei Beiträge über das Attentat in Christchurch:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-03/christchurch-terroranschlag-rechtsextremismus-nachfolger-anders-breivik-kreuzritter
https://www.nzz.ch/international/experte-breivik-war-das-vorbild-des-attentaeters-von-christchurch-ld.1467510

Hier steht insbesondere die Bedeutung digitaler Medien für die Verbreitung von Ideologien und die Reaktionen von Rezipierenden im Fokus. Sie haben massiven Einfluss auf die Entwicklung von Haltungen zu solch brutalen und menschenverachtenden Anschlägen.

Man kann den 09.10.2019 auch aus der Perspektive der Journalisten analysieren. Im Podcast haben Lars Frohmüller (Radio Brocken) und Jan Schumann (Mitteldeutsche Zeitung) den Tag und ihr eigenes Handeln reflektiert:
https://soundcloud.com/vlnr_podcast/nach-dem-todlichen-terroranschlag-in-halle-was-jetzt-getan-werden-muss
Im MDR-Podcast „Was bleibt“ beschreibt Pauline Vestring, wie die Situation für die Reporter vor Ort war. Fabian Brenner ordnet ein, was das Ereignis bei den Hallensern auslöste und Frank Rugullis erklärt, wie MDR SACHSEN-ANHALT im Netz berichtet hat:
https://www.mdr.de/mdr-sachsen-anhalt/podcast/was-bleibt/terroranschlag-halle-reporter-stadt-berichterstattung-100.html

Wo finden wir Ansprechpartner und Hilfe?

Hilfe und Unterstützung bieten eine Vielzahl von Organisationen und Akteuren:

Schulpsychologische Beratung:
https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/behoerde/schulpsychologische-beratung/

Jugendschützer und -schützerinnen der Jugendämter:
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/links/jugendschutz-verantwortliche-in-den-jugendaemtern/

Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus:
http://www.beratungsnetzwerk-sachsen-anhalt.de/index.php/das-beratungsnetzwerk/struktur-karte

Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus:
https://www.miteinander-ev.de/kompetenzstelle-eltern-und-rechtsextremismus-ker/

Netzwerk für Demokratie und Courage – Landesnetzstelle Sachsen-Anhalt:
https://www.netzwerk-courage.de/web/154.html

Servicestelle Kinder- und Jugendschutz:
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/

Landeszentrale für politische Bildung / Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-​SMC):
https://lpb.sachsen-anhalt.de/landeszentrale/aufbau-und-geschichte/demokratie-vielfalt-und-weltoffenheit/

Jugendberatungsstellen der Polizei:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/familienratgeber/adressen/jugendberatungsstellen-der-polizei/

Fairsprechen – Hass im Netz begegnen:
https://www.fairsprechen.net/

Ansprechpartner für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus in Sachsen-Anhalt:
https://stk.sachsen-anhalt.de/staatskanzlei-und-ministerium-fuer-kultur/ansprechpartner-fuer-juedisches-leben-in-sachsen-anhalt-und-gegen-antisemitismus/

Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt:
https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/

Weißer Ring Sachsen-Anhalt:
https://sachsen-anhalt.weisser-ring.de/

Gibt es konkrete Fortbildungen zu dem Thema?

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media vermittelt in der Fortbildung „NETZEXTREM – EXTREMISTISCHE TENDENZEN UND DEREN SPIELFELDER IN DEN SOZIALEN MEDIEN“ Grundlagen zu Jugendgewalt, Extremismus und Radikalität und erörtert dabei spezielle Themenfelder wie politischen und religiösen Extremismus. Phänomene werden vorgestellt und sprachliche Codes, Lifestyle und Jugendaffinität aufgezeigt. Fragen des Umgangs mit Hassbotschaften und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz werden erörtert, Strategien und Anlaufstellen aufgezeigt:
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/wp-content/uploads/sites/17/2018/02/Ausschreibung_Fortbildung_Netzextrem.pdf

Auch für Schüler und Schülerinnen ab der 9. Klasse gibt es ein Projekt, um „Hate Speech“ zu verstehen, eigene Erfahrungen zu reflektieren und verschiedene Handlungsempfehlungen und Strategien an die Hand zu bekommen:
https://www.servicestelle-jugendschutz.de/wp-content/uploads/sites/17/2018/02/Ausschreibung_Projekt_HateSpeech.pdf

Das Projekt FAIRSPRECHEN berät nicht nur Betroffene von Hass im Netz, sondern vermittelt in Workshops auch pädagogisch Handelnden konkrete Methoden und rechtliche Grundlagen zur kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und zu Formen der angemessenen Intervention bei Hass im Netz:
https://www.fairsprechen.net/angebote/staerken/

 

Diese Handreichung entstand im Auftrag des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Über fjp>media

fjp>media ist der Verband junger Medienmachenden in Sachsen-Anhalt. Gegründet durch Schülerzeitungsredakteure vertritt der Verband seit 1991 die Interessen aller jungen Menschen, die selbstbestimmt an Online-Medien, Hörfunkprojekten, Video-Produktionen und bei Zeitungen arbeiten. In Magdeburg bietet fjp>media im Medientreff zone! neben einem offenen Angebot viele medienpädagogische Projekte für Kinder und Jugendliche sowie Multiplikatorenschulungen. Für junge Medieninteressierte organisiert fjp>media landesweit Workshops und Seminare rund ums Medienmachen. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media steht Heranwachsenden, Familien und Fachkräften mit Information, Beratung und Bildungsangeboten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes zur Seite. Mit dem Projekt „Fairsprechen – Hass im Netz begegnen“ unterstützt fjp>media Zivilcourage gegen Hass im Netz.

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7Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Handlungsempfehlung Radikalisierung
und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, 2018