Umgang mit Altersfreigaben von Computerspielen (§ 14 JuSchG)

Den Fortbildungen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sind natürlich auch die gesetzlichen Grundlagen immanent. Bei Fragen nach der Durchsetzung von Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz weisen wir regelmäßig darauf hin, dass diese nur in der Öffentlichkeit gelten und Eltern (bzw. Sorgeberechtigte) mit ihrem Erziehungsprivileg zu Hause im Umgang mit den eigenen Kindern nicht daran gebunden sind; es sein denn, daraus resultiert eine Kindeswohlgefährdung.

Somit ärgern sich insbesondere pädagogische Fachkräfte (aber auch Familienangehörige oder aufmerksame Nachbarn) nicht selten über die Elternhäuser, in denen die Kinder dem Alter unangemessene bzw. Erwachsenen-Computerspiele (ab 18) spielen dürfen.

Ein Gericht sieht in der „Nutzung von frei zugänglichen Konsolen-Spielen mit überragend gewalttätigem Inhalt […] eine Gefahr für das seelische Wohl des Kindes […], welcher unverzüglich zu begegnen ist.“ Im Gerichtsurteil geht es um einen zehnjährigen Jungen, der „GTA 5“ und „Call of Duty“ spielt. Das Gericht urteilt: „Die seelische Entwicklung bei einem Kind ist bereits bei bloßer Ansicht und erst recht beim Durchleben mittels eigenem Ansteuern und Vollführen solcher Spielszenen massiv gefährdet.“ Deshalb dürfen dem betroffenen Kind solche Spiele nicht mehr überlassen werden. Auch die Begründung der Eltern (oder des Kindes), es mit diesem Ausschluss zum Außenseiter zu degradieren, zählen nicht.

Sprechen Sie mit den Kindern über ihre Medienvorlieben und mögliche beeinträchtigende Folgen. Wenn Sie als pädagogische Fachkraft dann immer noch Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufgrund eines solchen Tatbestandes feststellen, fühlen Sie sich durch diesen Beschluss ermutigt, sich an Jugendamt oder Polizei zu wenden – oder diesen als Argumentation in der Diskussion mit dem eigenen Kind zu nutzen.

Alternative Spielangebote und weitere Informationen werden im Quelltext des Medienblogs „Digitale Selbstbehauptung“ der MerkWert-Akademie gegeben. Pädagogische Beurteilungen und Spielerezensionen erhalten Sie auf spieleratgeber-nrw.de oder spielbar.de. Oder Sie schauen sich Let’s Play-Videos auf YouTube an, bei denen man Spielenden „über die Schulter schaut“ und so einen intensiveren Einblick in das Spielgeschehen bekommt. Gern informieren und beraten Sie auch die Kolleg*innen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz persönlich zu verschiedenen Computerspielen und weiteren aktuellen Jugendschutzthemen.