Yubo, früher Yellow, ist eine kostenfreie App zum Chatten, Kennenlernen und Video-Streamen, die im Google Play Store sowie im App Store erhältlich ist. Sie erfreut sich in letzter Zeit stark anwachsender Beliebtheit, was zum Teil auch der Corona-Pandemie zuzuweisen ist.
Da auch Minderjährige in der App aktiv sind und Interaktionsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, soll Yubo in diesem Artikel aus Sicht des Kinder- und Jugend(medien)schutzes beleuchtet werden.
Welche Funktionen bietet Yubo?
Yubo darf auch von Jugendlichen unter 18 Jahren genutzt werden. Zu beachten ist aber, dass Yubo in Apples App Store eine Altersfreigabe von 17 Jahren aufweist, während die App im Google Play Store bereits für Zwölfjährige freigegeben ist.
Yubo selbst verlangt in den AGB ein Mindestalter von 13 Jahren, überprüft wird dies allerdings nicht. Zu Beginn der App ist eine Anmeldung erforderlich, für die der Name und das Geburtsdatum angegeben werden müssen. Nachfolgend wird die Mobiltelefonnummer abgefragt, damit der Benutzer oder die Benutzerin einen SMS-Code zur Bestätigung der Registrierung erhalten kann. Die Angabe einer Mailadresse ist nicht erforderlich.
Yubo-Nutzer*innen haben die Möglichkeit, persönliche Fotos hochzuladen, den eigenen Standort zu teilen und persönliche Informationen in einer Biographie zu veröffentlichen. Außerdem können Live-Videos gestartet werden, zu denen sich andere Nutzer*innen dazuschalten können. Eine Chatfunktion während solcher Live-Streams ermöglicht die Kommunikation unter den Teilnehmer*innen.
Eine weitere Funktion, die bereits von Dating-Plattformen wie Lovoo oder Tinder bekannt ist, ist das sogenannte „Swipen“. Hier werden dem Nutzer oder der Nutzerin nacheinander Profile von anderen User*innen angezeigt, die dann entweder, wenn Interesse zum Kennenlernen besteht, nach rechts gewischt oder, wenn dieses Interesse nicht besteht, nach links eingeordnet werden. Um zu sehen, welche Nutzer*innen das eigene Profil rechts eingeordnet haben, muss eine kostenpflichtige Erweiterung bestellt werden. Diese kostet – je nach Laufzeit – zwischen 6,49 Euro für eine Woche und 16,99 Euro für drei Monate.
Da bei der Anmeldung keine Überprüfung der Altersangabe stattfindet, wurde das Tool einer nachträglichen Verifizierung angelegt. Diese ist jedoch nicht verpflichtend, kann aber über die externe App „Yoti“ vollzogen werden. Dort wird mithilfe eines gescannten Ausweisdokuments die Identität bewiesen. Nach erfolgreichem Prozess erscheint hinter dem eigenen Benutzernamen auf Yubo ein gelber Haken.
Wie ist Yubo nun jugendschutzrechtlich zu beurteilen?
Die App grenzt 13- bis 17-Jährige von Volljährigen ab, so dass Minderjährige nicht in Kontakt mit Erwachsenen kommen können. Dabei muss aber beachtet werden, dass eine Verifizierung des Alters freiwillig ist und die meisten Accounts keinen gelben Haken und somit keine Altersbestätigung aufweisen. Deshalb ist es möglich, dass sich auch Erwachsene als minderjährig ausgeben, um Kontakte mit Kindern und Jugendlichen zu knüpfen.
Wie auf anderen Chat-Plattformen auch, birgt die Nutzung von Yubo bestimmte Risiken, für die besonders junge Menschen anfällig sein können. Dazu zählen Cybergrooming, Cybermobbing oder sexuelle Belästigung durch das Versenden anzüglicher Nachrichten oder Nacktbilder. Solche möglichen Gefahren sollten bei der Nutzung durch Minderjährige bedacht werden, besonders aufgrund der Tatsache, dass Yubo keine speziellen Jugendschutzfunktionen bietet.
Die Abgrenzung der 13- bis 17-jährigen Nutzer*innen erscheint als sinnvolles Schutzkonzept, das allerdings durch die nicht verpflichtende Altersverifizierung durchlässig ist.
Yubo lockt mit einer kostenpflichtigen Erweiterung, mit der angezeigt wird, welche Interessenten ein Nutzer oder eine Nutzerin hat.
Das Hochladen persönlicher Bilder wird durch Yubo nur sehr begrenzt kontrolliert. Laut Einstellungen kann die App Profilbilder in Bezug auf die Altersangabe abgleichen, die Funktionalität dieses Tools ist aber nicht gesichert.
Die Community-Richtlinien sind jederzeit einsehbar, allerdings ist nicht bekannt, inwieweit die Einhaltung der Regelungen durch die Plattform sichergestellt wird.
Jedes Profil kann gemeldet oder blockiert werden, wenn es gegen die Richtlinien verstößt.
Durch die bekannte „Swiping“-Funktion werden junge Menschen dazu angehalten, andere nur aufgrund von Äußerlichkeiten entweder abzulehnen oder Interesse zu bekunden. Über dem großflächig präsentierten Profilbild sind zwar einzelne Begriffe zu sehen, mit denen sich der User oder die Userin identifiziert, trotzdem wird das Aussehen der Person hervorgehoben und dient in den meisten Fällen als wichtigstes Bewertungskriterium.
Yubo ist keine App, die spezifisch für Kinder und Jugendliche entwickelt wurde. Trotzdem benutzen nach Angaben der Betreiber weltweit Millionen Jugendliche die App.
Bemühungen, Minderjährigen einen eigenen Raum für die Kommunikation untereinander zu bieten, sind leider nicht vollständig tragfähig.
Laut Angaben von Yubo werden Moderator*innen beschäftigt, die gemeldete Inhalte sichten und darauf reagieren. Wie viele es sind und ob die Kapazitäten auch der Fülle an Material, das auf Yubo veröffentlicht wird, gerecht werden, ist unklar.
Die Macher*innen der App lehnen die Bezeichnung als „Dating-Plattform“ ab und erklären, dass Yubo ausschließlich zum Schließen neuer Freundschaften dienen soll. Allerdings erinnern Funktionen wie das „Swipen“ stark an Tinder und Lovoo. Wozu die Kommunikationsmöglichkeiten schlussendlich genutzt werden, liegt nicht in der Hand der Entwickler*innen.
Interaktionsrisiken wie Cybergrooming oder Cybermobbing wird nicht ausreichend vorgebeugt, so dass eine Nutzung durch Minderjährige bestenfalls von Erwachsenen begleitet werden sollte. Dabei stellt sich wiederum die Frage, inwieweit eine Kontrolle durch Eltern im Interesse der Nutzer*innen steht, betrachte man nur die Hauptfunktion der App: der Austausch persönlicher Nachrichten.
Für weitere Informationen zu Yubo oder ähnlichen Apps können Sie sich gern die Kolleg*innen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz per Mail unter jugendschutz@fjp-media oder telefonisch unter 0391 5037638 wenden.