Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) tritt in Kraft

Am 1. Mai tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die Änderungen sollen Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz im Internet gewährleisten. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Stärkung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen.

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden mit dem neuen Gesetz zu Voreinstellungen verpflichtet, die Heranwachsende besonders vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und HateSpeech, aber auch Kostenfallen schützen.

Dadurch sollen Kinder und Jugendliche bei Spielen oder in sozialen Netzwerken nicht mehr einfach von Fremden gefunden und angesprochen werden können.¹

Solche Maßnahmen hat Instagram kürzlich bereits umgesetzt. Für Accounts von Minderjährigen wird die Einstellung eines privaten Profils empfohlen und Erwachsene sollen Minderjährige nicht ohne Weiteres mehr direkt anschreiben können.²

Die Servicestelle würde sich noch weitergehende Vorgaben wünschen, insbesondere eine verbindliche Altersverifizierung bei der Anmeldung in sozialen Netzwerken oder Apps, die auch persönlichkeits- und datenschutzrechtlich einwandfrei funktionieren.

Als Akteur des Jugendmedienschutzes begrüßt die Servicestelle die Vereinheitlichung des Medienbegriffs mit Einbezug von Telemedien und die damit einhergehende Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Eltern sollten darüber hinaus mit deutlichen Hinweisen z.B. zu Chatfunktionen, Kostenfallen, Datenabfragen etc. weitere Informationen erhalten, um Risiken wie z.B. Selbstgefährdung, Datenweitergabe und exzessive Mediennutzung einschätzen und berücksichtigen zu können. Hier sind die Freiwilligen Selbstkontrollen gefordert, entsprechende Kriterien und schnelle Umsetzungsschritte zu entwickeln. Darüber hinaus muss es ein einfaches, leicht erreichbares und verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem geben.

Die Servicestelle begrüßt, dass in der neu zu gründenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz junge Menschen im Beirat dieser Institution beteiligt werden sollen und deren Interessen dadurch Berücksichtigung finden.

Die Servicestelle hatte zudem empfohlen, die Parental-Guidance-Regelung beim Kinobesuch zu überprüfen und ggf. abzuschaffen. Stattdessen wurde sie auf Erziehungsbeauftragte erweitert.

Leider wurden darüber hinaus empfohlene Veränderungen zum Verkauf und Konsum von Tabak und Alkohol gar nicht berücksichtigt. Anregungen für fehlende gesetzliche Verfügungen zu Energydrinks oder Regelungen zur Altersfreigabe für Literatur, Musik und Hörspiele wurden ebenfalls nicht in das Gesetz aufgenommen.

Dringend nötig ist die Intensivierung präventiver Angebote in Bildung und Erziehung, um junge Menschen und Familien bei der Nutzung digitaler Angebote zu stärken. Entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sind verbindlich in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft zu verankern.

Der Kinder- und Jugendschutz muss weiterhin regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft und angepasst werden. Dabei wäre es wünschenswert, dass auch weitere geforderte Anpassungen Berücksichtigung finden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erklärt den neuen Jugendmedienschutz © BMFSFJ

Mehr Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: