Am 20. und 21. Juni 2022 fand der Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zu seiner zweiten Sitzung in Präsenz in der Bundeskunsthalle in Bonn zusammen. Die Mitglieder und deren Stellvertretungen, darunter auch vier Jugendliche, beschlossen die Geschäftsordnung des Beirats und diskutierten die weitere Zusammenarbeit. Auch in der zweiten Sitzung gaben die jungen Beiratsmitglieder Einblicke in ihren Alltag mit der Nutzung digitaler Medien und legten thematische Schwerpunkte.
Die jungen Beiratsmitglieder legten aus ihrer Erfahrung thematische Schwerpunkte auf verschiedene digitale Gewaltphänomene wie Cybergrooming und berichteten von ihren Erfahrungen mit bestehenden Vorsorgemaßnahmen von Anbietern. Am zweiten Sitzungstag vertieften die jugendlichen und erwachsenen Beiratsmitglieder diese Themenschwerpunkte in Round-Table-Gesprächen und diskutierten die Ergebnisse im Plenum in Hinblick auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Der Beirat der BzKJ berät die Bundeszentrale gemäß § 17b JuSchG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick stellt der Beirat das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien in den Mittelpunkt.
Die vollständige Pressemeldung der BZKJ ist hier zu finden.
Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 23.06.2022