Beirat der BzKJ berät über verstärkte Kinder- und Jugendbeteiligung im Kinder- und Jugendmedienschutz

Der Beirat der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ) befasste sich in seiner 3. Sitzung am 22. und 23. September 2022 mit einer verstärkten Kinder- und Jugendbeteiligung in der BzKJ. Auf Vorschlag der BzKJ eruierte das Gremium Möglichkeiten, die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in weitere Arbeitsbereiche der Behörde einzubinden.

Der Beirat berät die BzKJ zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ist selbst bereits mit einer direkten Kinder- und Jugendbeteiligung ausgestattet. Zwei der insgesamt zwölf Mitglieder sowie deren Stellvertretungen dürfen zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt sein. So wie die erwachsenen Mitglieder des interdisziplinär zusammengesetzten Gremiums bringen sie ihre Erfahrungen und Expertise unmittelbar in die Arbeit des Beirats ein.

Ergebnis der zweitägigen Beiratssitzung im LVR-Landesmuseum in Bonn ist die Grundlage für ein Ideen-Dossier, das nun in der BzKJ ausgearbeitet wird. Das Dossier soll die Behörde dabei unterstützen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über den Beirat hinaus auch in weiteren Arbeitsprozessen umzusetzen. Maßgabe ist dabei, die Teilhabe so zu gestalten, dass sie auch von Kindern und Jugendlichen selbst für gut befunden wird.

Die vollständige Pressemeldung der BZKJ ist hier zu finden.

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 26.09.2022