Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und der militärischen Reaktion Israels nehmen auch Hass und Hetze im Internet zu. Das gilt insbesondere für antisemitische Hass-Beiträge, häufig eingekleidet in Verschwörungserzählungen. So wird der Terror der Hamas in sozialen Netzwerken bejubelt, mit entsprechender Abscheu wird wiederum darauf reagiert. Diese Polarisierung des digitalen Diskurses birgt die Gefahr, dass gerade junge Menschen in ihren Ansichten radikalisiert werden – mit schwerwiegenden Folgen für ihre Gemeinschaftsfähigkeit und das Zusammenleben in allen Lebensbereichen wie Schule, Wohnvierteln oder Vereinen.
Plattformen müssen Meldesysteme anbieten
Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke können sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen engagieren: Über die Meldesysteme der Plattformen können sie die Anbieter auf problematische Beiträge hinweisen, damit rechtswidrige Inhalte schnell entfernt werden und weitere Schutzmechanismen greifen können. Die Anbieter sind verpflichtet, solche Melde- und Abhilfesysteme bereitzuhalten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überwacht deren Umsetzung und Ausgestaltung.
Beschwerdestellen können Aufsichtsmaßnahmen auslösen
Auch anbieterunabhängige Beschwerdestellen stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Diese können bei den Anbietern auf eine schnelle Löschung rechtswidriger Beiträge hinwirken. Wenn seitens der Anbieter trotz Meldung keine Löschung erfolgt, sorgen die Beschwerdestellen dafür, dass behördliche Aufsichtsmaßnahmen oder Indizierungsverfahren eingeleitet werden.
Bürgerinnen und Bürger können bei folgenden Stellen Beschwerden einreichen:
jugendschutz.net:
www.jugendschutz.net/verstoss-melden
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V.:
www.fsm.de/fsm/beschwerdestelle
eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.:
www.beschwerdestelle.eco.de
FSM und eco betreiben außerdem gemeinsam das Portal
www.internet-beschwerdestelle.de.
Die vollständige Pressemitteilung der BzKJ ist hier zu finden.
Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 19.10.2023