Die neue „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) hat ihre Tätigkeit aufgenommen und ihre Website freigeschaltet. Ihr Auftrag fußt auf dem europäischen Digital Services Act (DSA), dem deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Angesiedelt ist die KidD unter dem Dach der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Zu den zentralen Aufgaben der KidD zählt die Risikobewertung von Online-Plattformen. Sie prüft digitale Dienste in Deutschland unter anderem im Hinblick auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie sichere Voreinstellungen und effektive Meldeverfahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Reichen die bestehenden Vorsorgemaßnahmen für eine sichere Nutzung nicht aus, tritt sie an die Anbieter heran, damit diese ihre Dienste altersgerecht ausgestalten. Von einer beratenden Funktion bis hin zur Verhängung von Bußgeldern: Der KidD steht eine Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung, um ihrem Auftrag, die Rechte von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen, gerecht zu werden.
Die vollständige Pressemitteilung der BzKJ ist hier zu finden.
Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), 05.06.2024