Kinderrechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.
Lange hat der Kinder- und Jugendmedienschutz sich auf den Schutz im Sinne von Abschirmung von Kindern im Umgang mit Medien fokussiert. Dieser ist in vielen Fällen auch nach wie vor notwendig, aber neben Schutz durch Abschirmung treten aus kinderrechtlicher Perspektive auch die Rechte auf Befähigung und Teilhabe. Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 wurden die Grundsätze aus der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention in die Gesetzgebung integriert.
Für die Durchsetzung dieser drei zentralen Kinderrechte ist unter anderem die bei der BzKJ verortete Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) zuständig.
Die KidD hat das Ziel, durch beispielsweise strukturelle Vorsorgemaßnahmen und eine kindgerechte Gestaltung von Nutzungsbedingungen in digitalen Diensten, Kinder zu schützen und zu befähigen, um digitale Dienste sicher nutzen zu können und damit auch ihr Recht auf digitale Teilhabe durchzusetzen. Dabei verfolgt die Stelle den Ansatz, mit den Anbieterdiensten zunächst im Dialog digitale Angebote Stück für Stück sicherer zu machen und geltendes Recht durchzusetzen. Kinder und Jugendliche sollen in einem digitalen Umfeld groß werden, das ihnen deutlich mehr Chancen als Risiken bietet.