Archiv der Kategorie: Allgemein

So geht es weiter mit der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz

Nach langem Ringen haben wir uns auf die europaweite Ausschreibung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beworben. Das war keine leichte Entscheidung. Wir haben – auch im Team – diskutiert, ob wir in einem Klima arbeiten wollen, in dem wir nicht willkommen sind und unsere Arbeit nicht wertgeschätzt wird. Wir haben uns gefragt, ob wir mit jemandem zusammenarbeiten können, der die Servicestelle und fjp>media offensichtlich nicht mehr als Partner haben will.

Auch wenn wir das Vorgehen des Landes mit der Ausschreibung nach wie vor für falsch halten, wollen wir den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und den Fachkräften im Land weiterhin zur Seite stehen. Deshalb hat der Vorstand des Verbandes beschlossen, dass wir uns an der Ausschreibung beteiligen. Nicht weil, sondern trotz dieses fragwürdigen Verfahrens.

Nach der Bewerbung im Mai dauerte es lange drei Monate bis zur Vergabe. Danach mussten noch umfangreiche rechtliche Fragen geklärt werden. In dieser Zeit der doppelten Unsicherheit gab es leider und verständlicherweise Kolleg*innen, die unter diesen Bedingungen nicht mehr im Auftrag des Ministeriums arbeiten wollten. Das Team hat sich dezimiert.

Aber – und das ist die gute Nachricht – haben wir den Zuschlag bekommen und schlussendlich Mitte November den Vertrag für die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes unterschrieben. Unter neuen Bedingungen können wir daher auch ab 2025 für Heranwachsende, Fachkräfte und Eltern da sein.

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen bedanken, die uns auf diesem Weg begleitet haben. Der große Zuspruch, die vielfältige Solidarität und die guten Wünsche für unsere Arbeit haben uns sehr geholfen, durchzuhalten und weiter zu kämpfen.

Jetzt blicken wir optimistisch in die Zukunft und freuen uns, mit Ihnen und euch auch zukünftig für einen guten Kinder- und Jugendschutz zu wirken.

Internationaler Tag der Kinderrechte – Schutz, Befähigung und Teilhabe: Fundament des Handelns im modernen Kinder- und Jugendmedienschutz

Kinderrechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.
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Eltern-Kind-Informationsveranstaltung zu selbstgefährdendem Verhalten am 19. November

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz setzt die Veranstaltungsreihe zu jugendlichen Medienwelten fort und bietet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt online die nächste Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehende mit Schulkindern zum Thema selbstgefährdendes Verhalten an:

19.11.2024 16:30 – 18:00 Uhr Weiterlesen

Eltern-Kind-Informationsveranstaltung zu Digitalen Spielen am 13. November

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltungen für Eltern bzw. Erziehende mit Schulkindern zu deren Medienwelten. Die nächste Veranstaltung zum Thema Digitale Spiele findet online statt:

am 13.11.2024 von 16:30-18:00 Uhr

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Tag der Kinderseiten am 21. Oktober

In der deutschsprachigen Kinderseitenlandschaft können Kinder Vielfalt erleben und Demokratie üben. Darum steht der diesjährige Tag der Kinderseiten auch unter dem Motto „Für Demokratie und Vielfalt!“.
Ausgewählte Angebote sind hier zu finden. Diese können Kinder in einer Ralley bis zum 4. November kennenlernen, indem sie von Seite zu Seite hüpfen, dabei Buchstaben sammeln, um am Ende eine Schatzkiste voller digitaler Überraschungen zu erhalten. Weiterlesen

Beiratssitzung der BzKJ – neue jugendliche Mitglieder gesucht

Am 26. und 27. September 2024 fand in Bonn die siebte Sitzung des Beirats der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) statt. Diese war die letzte der ersten Amtsperiode des 2021 neu geschaffenen Gremiums.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der gesetzlich verankerten Jugendbeteiligung, welche die BzKJ als erste Bundesbehörde in Deutschland erfolgreich umgesetzt hat. Diese Form der Partizipation ermöglicht es jungen Menschen, ihre Interessen und Perspektiven im direkten Austausch zu vertreten und in die Arbeit der BzKJ einfließen zu lassen. Ab März 2025 startet die neue Amtsperiode und bis dahin werden neue jugendliche Beiratsmitglieder gesucht. Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Der Beirat bietet interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, sich aktiv für den Schutz ihrer Generation im digitalen Raum einzusetzen. Weiterlesen

Eltern-Kind-Informationsveranstaltung zu (Cyber)Mobbing am 29. Oktober 2024

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz setzt die Veranstaltungsreihe zu jugendlichen Medienwelten fort und bietet in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt online die nächste Informationsveranstaltung für Eltern bzw. Erziehende mit Schulkindern zum Thema (Cyber)Mobbing an:

29.10.2024 16:30 – 18:00 Uhr

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Kinderpornografie in Social Media – eine gesetzliche Einordnung

Eine Information für Fachkräfte und Familien

Ein Smartphone mit verwischten Fotos, Quelle: Jan Vašek / PixabaySexualisierte Gewalt gegen Kinder verursacht schwere physische und psychische Schäden und kann Betroffene ihr gesamtes Leben lang traumatisieren. Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor solchen schädlichen Erfahrungen zu schützen, liegt bei uns allen.
Nach der Verschärfung der Strafmaßes bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB) im Jahr 2021 drohten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das machte den Straftatbestand in juristischer Hinsicht zu einem „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB). Bei der Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich traf es in der Folge nicht immer nur Pädokriminelle. Die Hochstufung als Verbrechen hatte auch weitreichende Folgen für Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte. Sogar Kinder und Jugendliche selbst wurden vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt: Im Jahr 2023 waren 43 Prozent der Tatverdächtigen in Bezug auf § 184b StGB selbst noch minderjährig.

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