Kinder- und Jugendschutz braucht Unterstützung

Kinder und Jugendliche erleben in ihrer Entwicklung zahlreiche Brüche, Krisen, Veränderungen und Abkopplungsprozesse. Dazu gehören unter anderem Gewalt- und Ausgrenzungserfahrungen, sexuelle Ansprache, exzessive Mediennutzung, (Cyber)Mobbing, Missbrauch von Genuss- und Rauschmitteln oder Radikalisierungsprozesse.

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz hilft Heranwachsenden, Familien und Fachkräften, gerade unter Corona-Bedingungen.
Aber das Geld reicht nicht immer, deswegen brauchen wir Hilfe (Beitrag in der Mitteldeutschen Zeitung).

Was wir tun und wie Sie helfen können, lesen Sie hier.

Verschärfungen durch die Corona-Pandemie

Insbesondere vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind die Anforderungen an junge Menschen gestiegen, mit Problemen und Konflikten umgehen zu können. Neben den fehlenden Kontakten zu außerfamiliären Bezugspersonen im Freundeskreis, in Schule, Jugendeinrichtungen und Vereinen stehen ihnen auch konkrete Hilfesysteme nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Erhöhte Anforderungen an Eltern

Viele Eltern befinden sich in einer Doppelbelastung: Einerseits ist die berufliche Situation durch Homeoffice, geänderte Arbeitsbedingungen oder drohenden Verlust des Arbeitsplatzes ohnehin schon schwierig. Zudem müssen sich jetzt viele zusätzlich intensiv um die Vermittlung von Lerninhalten ihrer Kinder bemühen, was eigentlich zu den immanenten Aufgaben der Schule gehört. Die aktuelle Situation stellt daher auch eine immense Aufgabe für die elterliche Erziehungsverantwortung dar. Familien brauchen daher Unterstützung in der Vermittlung von Struktur- und Orientierungskompetenzen.

Pädagogische Arbeit nur unter Einschränkungen möglich

Das stellt auch pädagogische Fachkräfte vor große Herausforderungen. Sie sollen junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsbildung und bei der Entwicklung von Sozial- und Medienkompetenz stärken. Gleichzeitig sind auch die Angebote der Jugendhilfe durch die Pandemie eingeschränkt – vieles kann nicht in der gewohnten Form stattfinden. Viele Fachkräfte agieren daher mehr im digitalen Raum, auch wenn ihnen dazu häufig die fachliche Ausbildung und die nötige Technik fehlt.

 

Zeitgemäßer erzieherischer Kinder- und Jugendschutz muss daher gerade jetzt an der Lebensumwelt von Kindern und Jugendlichen anknüpfen, Problemsituationen erkennen und an Lösungen arbeiten. Dazu braucht es fachlich ausgebildete und erfahrene Jugendschutz-Expert*innen, die diesen gestiegenen Anforderungen nicht nur inhaltlich, sondern auch dem erhöhtem Umfang nach gerecht werden.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz setzt dabei den Fokus auf die Sensibilisierung für Gefährdungslagen ebenso wie auf Schutzaspekte. Kinder und Jugendliche werden durch die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes entscheidend in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert und gestärkt.

Aktuell bilden neben den telefonischen Beratungen vor allem digitale Angebote den Arbeitsschwerpunkt. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz hat gleich in den ersten Pandemie-Tagen Informationen für Eltern und Fachkräfte online gestellt, so Hinweise für digitale Spiele, Informationen für Eltern zu Medien, Falschmeldungen und Challenges und die wichtigsten Notfall-Telefonnummern bei Problemen und Konflikten zuhause publiziert.

Für Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendverbände hat die Servicestelle digitale Tools zusammengestellt, damit Organisation, Austausch und Zusammenarbeit nicht auf der Strecke bleiben. Für deren Anwendung bietet die Servicestelle auch eine Online-Fortbildung für Arbeitsorganisation und zur Gestaltung von digitalen Angeboten an.

Für Erzieher*innen wurde der digitale Onlinekurs zu „Medien in der Kita“ erstellt.

Außerdem sind weitere Fortbildungen im Miniformat entstanden.

Es gab etliche Veranstaltungen, die digital stattfanden. Die Servicestelle hat – solange es die Verordnungen erlaubten – auch wieder Präsenzveranstaltungen durchgeführt.

Erste Bilanz der Servicestelle für das schwierige Jahr 2020

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 73 Fortbildungen durchgeführt, davon 21 online – 28 wurden aufgrund der Eindämmungsverordnungen abgesagt. Zum Vergleich: 2019 waren es 81 Fortbildungen.
Es gab 21 Bildungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen – zehn wurden aufgrund des eingeschränkten Schulbetriebs abgesagt, viele weitere gar nicht erst vereinbart. 2019 waren es im Vergleich 69 Projekte.
Für Eltern hat die Servicestelle sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt, sechs weitere geplante Elternabende wurden aufgrund von Corona abgesagt. 2019 waren es im Vergleich 14 Elterninformationsveranstaltungen.
Darüber hinaus fanden weitere neun Informationsveranstaltungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe statt – sieben davon online – insbesondere zur Nutzung digitaler Tools und Messenger.
Die Servicestelle hat im Peeransatz zwei mehrtägige Media-Scout-Ausbildungen durchgeführt. 2019 gab es eine Media-Scout-Ausbildung.

Jugendschutz ist eine Pflichtaufgabe mit Verfassungsrang

Kinder- und Jugendschutz in Deutschland ist eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang – der Schutz des Wohls junger Menschen ist in Artikel 6 des Grundgesetzes enthalten. Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben daher ein grundgesetzlich geschütztes Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ist allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland der Schutz und die Umsetzung ihrer Rechte zu gewährleisten. Bund, Länder und Kommunen sind somit mit anderen gesellschaftlich relevanten Kräften und den freien Trägern verantwortlich für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist also eine Pflichtaufgabe, die nicht im Ermessen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe liegt.

 

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist für Kinder, Jugendliche, deren Eltern und Fachkräfte unverzichtbar. Die Durchführung und Förderung dieser wichtigen Aufgabe ist dem Land Sachsen-Anhalt wegen fehlender Haushaltsmittel nicht in voller Höhe möglich.

Daher hilft jede Spende, um geeignete und umfassende Angebote für Heranwachsende und Familien sowie pädagogische Fachkräfte zu entwickeln.

Spenden an fjp>media, den Träger der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sind steuerlich absetzbar. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Spendenkonto

Kontoinhaber: fjp>media
Bank: Stadtsparkasse Magdeburg
IBAN: DE47 8105 3272 0033 0048 89
BIC: NOLADE21MDG