Vor 70 Jahren, am 14. Juli 1953, trat das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ in Kraft. Diese Ursprungsversion des heutigen Jugendschutzgesetzes war die gesetzliche Grundlage für die ersten Indizierungsverfahren und damit ein Meilenstein des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Seither wurde das Gesetz mehrfach an neue mediale und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.