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70 Jahre Jugendschutzgesetz

Vor 70 Jahren, am 14. Juli 1953, trat das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ in Kraft. Diese Ursprungsversion des heutigen Jugendschutzgesetzes war die gesetzliche Grundlage für die ersten Indizierungsverfahren und damit ein Meilenstein des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Seither wurde das Gesetz mehrfach an neue mediale und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.

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Was gibt‘s neues im Jugendschutzgesetz?

BAJ-Broschüre zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Jugendschutz erschienen

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verändert sich durch die Digitalisierung ständig. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland musste sich daran anpassen, um Kinder und Jugendliche weiterhin vor Gefahren, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen oder gefährden, zu schützen. Daher wurde im Mai vergangenen Jahres das Jugendschutzgesetz reformiert, mit der Zielsetzung, regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben.
In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e.V. (BAJ) die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form zusammengestellt und erläutert. Die neuen Schutzziele Schutz, Teilhabe und Förderung sowie die Regelungen zu Alterskennzeichnungen werden dargestellt. So erhalten Filme und Games bspw. zukünftig die gleiche Alterseinstufung, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten. Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) dargestellt.
Weitere Änderungen, die den Erziehungsauftrag und das Elternprivileg betreffen, werden anhand von Beispielen erläutert. Zudem enthält die Broschüre Übersichten zu den neu im Gesetz berücksichtigten Interaktionsrisiken, den verschiedenen Institutionen im Jugendmedienschutz und abschließend das gesamte Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Wortlaut.

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin, 12. Januar 2022

Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) tritt in Kraft

Am 1. Mai tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die Änderungen sollen Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz im Internet gewährleisten. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Stärkung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen.

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden mit dem neuen Gesetz zu Voreinstellungen verpflichtet, die Heranwachsende besonders vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und HateSpeech, aber auch Kostenfallen schützen. Weiterlesen

Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen im Jugendschutz

Die gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes finden sich vor allem im Jugendschutzgesetz. Aber auch andere Gesetze, wie z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Strafgesetzbuch, sind für den Schutz der Jugendlichen relevant.

Sicher wissen Sie, ab welchem Alter der Konsum von Alkohol und das Rauchen erlaubt sind. Aber kennen Sie auch die gesetzlichen Regelungen zum Aufenthalt in Diskotheken, zum Kauf von Rubbellosen, zum Kinobesuch oder dem Anfertigen von Fotos?

Hier gelangen Sie zum Learning Snack Jugendschutz – gesetzliche Grundlagen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Jugendschutz haben oder uns einfach ein Feedback zum Learning Snack geben wollen, freuen wir uns auf Ihre Mail an jugendschutz@fjp-media.de.
Natürlich sind wir auch per Telefon unter 0391 5037639 weiterhin für Sie erreichbar.