Am 1. Mai tritt das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Die Änderungen sollen Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz im Internet gewährleisten. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz begrüßt die Stärkung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf unbeschwerte Teilhabe in sicheren medialen Interaktionsräumen.
Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden mit dem neuen Gesetz zu Voreinstellungen verpflichtet, die Heranwachsende besonders vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und HateSpeech, aber auch Kostenfallen schützen. Weiterlesen