Eine Information für Fachkräfte und Familien
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder verursacht schwere physische und psychische Schäden und kann Betroffene ihr gesamtes Leben lang traumatisieren. Die gesellschaftliche Verantwortung, Kinder vor solchen schädlichen Erfahrungen zu schützen, liegt bei uns allen.
Nach der Verschärfung der Strafmaßes bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten (§ 184b StGB) im Jahr 2021 drohten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Das machte den Straftatbestand in juristischer Hinsicht zu einem „Verbrechen“ (§ 12 Abs. 1 StGB). Bei der Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich traf es in der Folge nicht immer nur Pädokriminelle. Die Hochstufung als Verbrechen hatte auch weitreichende Folgen für Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte. Sogar Kinder und Jugendliche selbst wurden vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt: Im Jahr 2023 waren 43 Prozent der Tatverdächtigen in Bezug auf § 184b StGB selbst noch minderjährig.