Den Fortbildungen der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz sind natürlich auch die gesetzlichen Grundlagen immanent. Bei Fragen nach der Durchsetzung von Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz weisen wir regelmäßig darauf hin, dass diese nur in der Öffentlichkeit gelten und Eltern (bzw. Sorgeberechtigte) mit ihrem Erziehungsprivileg zu Hause im Umgang mit den eigenen Kindern nicht daran gebunden sind; es sein denn, daraus resultiert eine Kindeswohlgefährdung. Weiterlesen